Potenzial und Grenzen der UN-Behindertenrechtskonvention für die gerichtliche Praxis
Fachtagung am 9. November 2018
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschäftigt seit ihrem Inkrafttreten im März 2009 die Gerichte und die Jurist_innen in Deutschland. Welches Potenzial und welche Grenzen stellt die UN-BRK folglich für diegerichtliche Praxis in Deutschland dar? Und welche Erfahrungen haben Richter_innen der Sozialgerichtsbarkeit bzw. Rechtsanwält_innen des Sozialrechts im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Konvention gesammelt? Diese Fragen standen im Fokus einer nicht-öffentlichen Fachtagung, die am 19. November 2018 von der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin veranstaltet wurde.
Es gab eine große Konferenz im Februar 2024 in Berlin. Darüber gibt es einen Bericht. In dem Bericht steht: Das wurde in den Arbeits-Gruppen von der Konferenz besprochen. Und: zu diesen Schritten raten wir.
Ob und wie die Kommunen in Deutschland zu einer Umsetzung der UN-BRK rechtlich verpflichtet sind, untersucht das Rechtsgutachten der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention. Das Rechtsgutachten ist Teil des ersten Zwischenberichts des Projekts…
In dem Papier geht es um die Frage: So genau müssen Städte und Gemeinden und Land-Kreise die Regeln aus der UN-Behindertenrechtskonvention beachten. Das Papier soll dabei helfen: Die Städte und Gemeinden und Land-Kreise sollen ihre Pflicht gegenüber Menschen…
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