Wirtschaft und Menschenrechte

UN-Vertrag

Bereits im Juni 2014 setzte der UN-Menschenrechtsrat auf Initiative von Südafrika und Ecuador eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (OEIGWG) ein, um einen Entwurf für ein internationales Abkommen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte auszuarbeiten. Ziel des Abkommens ist es, die menschenrechtliche Verantwortung transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen festzuschreiben. Staaten, die das Abkommen ratifizieren, sollen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen in ihrem nationalen Recht verankern. 

Hintergrund

Die Arbeitsgruppe kam seit Juli 2015 jährlich zusammen. Form, Inhalt und Reichweite des möglichen Abkommens sowie die staatliche Schutzpflicht im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte sind die zentralen Themen der Verhandlungen. Nachdem die ersten Jahre primär Staaten des Globalen Südens den Prozess gestalteten, bringen sich mittlerweile auch weitere Staaten, inklusive der europäischen, in den Prozess ein.  

Insgesamt baut der seit 2023 vorliegende Entwurf auf den UN-Leitprinzipien auf. Eine erfolgreiche Aushandlung eines rechtsverbindlichen internationalen Instruments ist eine einzigartige Gelegenheit, die Harmonisierung staatlicher wie unternehmerischer Verpflichtungen in diesem Bereich zu gewährleisten. 

Was macht das Deutsche Institut für Menschenrechte?

Das Deutsche Institut für Menschenrechte nimmt an Sitzungen der Arbeitsgruppe teil und veröffentlicht Stellungnahmen zu den Vertragsentwürfen. Es macht darin deutlich, dass ein übergeordneter internationaler Rechtsrahmen hilfreich und notwendig ist, um die staatlichen Schutzpflichten in Bezug auf unternehmerische Tätigkeiten zu konkretisieren.

Zentrale Anliegen

  • Die Bundesregierung sowie die EU sollten aktiv an den Verhandlungen teilnehmen und den weiteren Prozess inhaltlich mitgestalten. Dafür ist ein Verhandlungsmandat der EU-Kommission notwendig. 

  • Für einen wirksamen Menschenrechtsschutz müssen menschenrechtsrelevante Wirtschaftsaktivitäten erfasst werden. Diese gibt es in der Regel in der gesamten Wertschöpfungskette. 

  • Der Vertrag sollte klar festlegen, welche bestehenden Menschenrechte und Umweltbelange durch ihn geschützt werden und wie kontextspezifisch Rechte bestimmter Gruppen, zum Beispiel indigener Völker, geschützt sind.  

  • Wirksame Regelungen zu Abhilfe und Wiedergutmachung für Rechtsverletzungen sollten zentraler Bestandteil des internationalen Vertrages sein.

Weitere Informationen

Ansprechpartner*in

Poträtfoto Marie Diekmann
© DIMR/B. Dietl

Dr. Marie Diekmann

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 468

E-Mail: diekmann(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Dr. Marie Diekmann

© Karwan Photos

Melanie Wündsch

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
(abwesend bis 2024)

Telefon: 030 259 359 - 464

E-Mail: wuendsch(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Melanie Wündsch

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