Ziele
In vielen Bundesländern gibt es Landesaktionspläne zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Untersucht wird, inwiefern die Aktionspläne bereits den Vorgaben der Istanbul-Konvention (IK) entsprechen, dem bisher umfassendsten Menschenrechtsvertrag zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Projekt analysiert die Aktionspläne entlang der Vorgaben aus der Istanbul-Konvention und den Empfehlungen von GREVIO (Expert*innengruppe für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt). Es hebt gute Beispiele für eine gelungene Umsetzung hervor und identifiziert Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung. Dadurch werden Bund und Ländern eine wichtige Orientierungshilfe für die (Weiter-)Entwicklung ihrer Strategiedokumente angeboten.
Kurzbeschreibung des Projekts
Zum Stand März 2023 haben neun Bundesländer einen Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention entwickelt. Auf Bundesebene wird daran gearbeitet.
Die Existenz eines Aktionsplans sagt jedoch noch nichts über dessen Qualität aus Sicht der Istanbul-Konvention und einer menschenrechtlichen Perspektive aus. Dafür ist eine inhaltliche Analyse der Aktionspläne notwendig. Kriterien für deren Bewertung lassen sich aus der IK ableiten.
Die vergleichende, qualitative Analyse untersucht systematisch die Ziele, Inhalte und Maßnahmen der Aktionspläne und bewertet sie aus menschenrechtlicher Sicht. Auf diese Weise wurden Lücken und gute Praktiken identifiziert. Das Projekt soll Impulse für die Weiterentwicklung von Bundes- und Landesaktionsplänen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt geben.
Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen
Miriam Schroer-Hippel
Laufzeit
Oktober 2023 bis April 2024
Finanzierung
Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte