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Klima und Nachhaltigkeit

© DIMR/B. Dietl

Die zunehmende Erderwärmung und die dadurch verursachten klimatischen Veränderungen bedrohen weltweit die Ökosysteme und dadurch auch die Gesundheit und das Leben von Menschen. Besonders deutlich ist dies an den Extremwetterereignissen – Hitzewellen, Stürme, Dürre und Überschwemmungen – zu sehen, die in den letzten Jahren überall in der Welt an Häufigkeit und Intensität zugenommen haben. Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge könnten bis 2050 mehr als 150 Millionen Menschen wegen solcher Auswirkungen unfreiwillig ihre Heimat verlassen.

Abbildung aus dem Menschenrechtsbericht 2022: Auf diese Menschenrechte wirkt sich der Klimawandel besonders aus © DIMR / webersupiran

Staaten sind menschenrechtlich dazu verpflichtet, ihre Bevölkerung vor den Konsequenzen des Klimawandels zu schützen. Sie müssen also Maßnahmen ergreifen, um die Ziele des Pariser Klima-Abkommens von 2015 zu erreichen. Vor allem Industrieländer wie Deutschland, die historisch den größten Anteil an der Verschmutzung und dem Ressourcenverbrauch haben, sind hier in der Verantwortung, die weitreichenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Menschenrechte, auch in anderen Teilen der Welt, zu minimieren. Dazu sind Staaten verpflichtet, auch bei der Umsetzung ihrer Klimapolitik menschenrechtliche Prinzipien und Standards einzuhalten. Ob im Globalen Süden oder Norden: Meist sind es benachteiligte Bevölkerungsgruppen, die den Auswirkungen des Klimawandels und Umweltveränderungen besonders schutzlos gegenüberstehen und ihre Lebensgrundlage zu verlieren drohen. Die notwendigen gesellschaftlichen Anpassungs- und Transformationsprozesse müssen menschenrechtsbasiert gestaltet werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte setzt sich für die Umsetzung des Pariser Abkommens ein, zeigt die engen Verflechtungen zwischen Menschenrechtsschutz und Klimapolitik auf und gibt entsprechende Empfehlungen, wie Deutschland den Menschenrechtsschutz in seiner innen- und außenpolitischen Klimapolitik stärken kann. Dazu setzt es sich für das Recht auf eine gesunde Umwelt ein (englisch „right to a clean, healthy, and sustainable environment“), das die UN-Generalversammlung 2022 als Menschenrecht anerkannt hat.

Das Institut erarbeitet zudem in seinen Netzwerken gemeinsam mit anderen Nationalen Menschenrechtsinstitutionen Stellungnahmen zum Thema.

Zentrale Anliegen

  • Wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel zu treffen, ist eine klimapolitische, aber auch menschenrechtliche Verpflichtung von Staaten, um das Recht auf Leben und das Recht auf Gesundheit zu schützen.
  • Maßnahmen zu Klimaanpassung- und -minderung dürfen Menschenrechte nicht verletzen und auch daher sollten Betroffene an ihnen beteiligt werden.  
  • Klimapolitik braucht mehr Transparenz und Rechenschaft: Nationale Menschenrechtsinstitutionen leisten dazu einen wichtigen Beitrag.

Menschenrechte im Fokus – Menschenrechtsbasierte Klimapolitik

Die Auswirkungen des Klimawandels haben starken Einfluss auf das Leben aller Menschen weltweit. Deutschland ist völkerrechtlich verpflichtet, diese Menschenrechte durch Klimaschutz- aber auch durch Anpassungsmaßnahmen zu schützen. Was das bedeutet und wie der Wandel hin zu einer klimagerechteren Welt gelingen kann, erläutert unsere Expertin Nina Eschke im Video.

Staatliche Verpflichtungen

Staaten sind menschenrechtlich dazu verpflichtet, ihre Bevölkerung vor den möglichen Konsequenzen des Klimawandels zu schützen. Das bedeutet zum einen, dass sie Maßnahmen ergreifen, um die Ziele des Pariser Kilmaabkommens von 2015 zu erreichen. Vor allem Industrieländer wie Deutschland, die historisch den größten Anteil an der Verschmutzung und dem Ressourchenverbrauch haben, sind hier in der Verantwortung, die weitreichenden negativen Auswirkungen des Klimawandels auf die Umsetzung der Menschenrechte auch in anderen Teilen der Welt zu minimieren. Zum anderen sind Staaten verpflichtet, auch bei den Umsetzungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass menschenrechtliche Prinzipien und Standards eingehalten werden.

Unter-Arbeitsgruppe zu Klima beim European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI)

Diese noch sehr junge Unter-Arbeitsgruppe Klima vereint Nationale Menschenrechtsinstitutionen die sich mit dem Klimawandel und seinen Auswirkungen auf die Menschenrechte beschäftigen. Die Arbeitsgruppe bietet ein Forum, um sich über bestehende Praktiken auszutauschen sowie Handlungsfelder für eine Zusammenarbeit von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen zu bearbeiten.

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

© DIMR

Nina Eschke

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 466

E-Mail: eschke(at)institut-fuer-menschenrechte.de

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