Menschenrechtsforschung

Wirksamkeit aus der Sicht von Rechteinhabenden

Ziele

Das „Lieferkettengesetz" verpflichtet Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten und ein wirksames Risikomanagement einzurichten. Dieses Forschungsprojekt hat zum Ziel, Kriterien für ein wirksames Risikomanagement, sogenannte Wirksamkeitskriterien, aus der Sicht und für den Nutzen von Betroffenen partizipativ zu erarbeiten.

Kurzbeschreibung des Projekts

Seit 2023 verpflichtet das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten und ein wirksames Risikomanagement einzurichten und dabei auch betroffene Rechteinhabende zu beteiligen. Bestehende Beteiligungsformate von potenziell oder tatsächlich Betroffenen sind vor Verabschiedung von Lieferkettengesetzen entstanden und größtenteils aus der Sicht von Unternehmen konzipiert. Damit die Beteiligung von Rechteinhabenden im Rahmen des LkSG wirksam erfüllt werden kann, sollten Beteiligungsformate aus Sicht der Rechteinhabenden konzipiert werden, und sie darin stärken, ihre Rechte im Beteiligungsprozess wahrzunehmen.

Die strukturelle Ungleichheit zwischen dem Globalen Norden und Süden schwächt besonders die Position von bestimmten Gruppen von Rechteinhabenden (z.B. Schwarze Frauen, Indigene Völker). Dieses Forschungsprojekt beabsichtigt, Rechteinhabende, die systematisch von Menschenrechtsverstößen im Zusammenhang mit unternehmerischen Aktivitäten betroffen sind, zu identifizieren. In einem weiteren Schritt werden Beteiligungsformate auf Wirksamkeit erprobt. Ermittelt werden dazu Wirksamkeitskriterien, die aus der Sicht von Rechteinhabenden für Beteiligung essenziell sind. Zu diesem Zweck werden qualitative Datenerhebungen durchgeführt: Workshops mit Rechteinhabenden aus dem Globalen Süden sowie Interviews und Gruppendiskussionen mit NGO-Vertreter*innen und wissenschaftlichen Expert*innen.

Forschungsergebnisse sollen ab Ende 2024 vorliegen. So können Wirksamkeitskriterien aus der Sicht von Rechteinhabenden in die Umsetzung des LKSG einfließen.

Beteiligte Personen/Projektmitarbeiter*innen

Padma-Dolma Fielitz

Laufzeit

Juni 2023 bis Mai 2025

Finanzierung

Eigenmittel des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Publikationen zu diesem Thema

Ansprechpartner*in

Padma-Dolma Fielitz, LL.M.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Telefon: 030 259 359 - 415

E-Mail: fielitz(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Zum Seitenanfang springen