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Arbeitsausbeutung verletzt die Menschenrechte

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Menschenhandel und Arbeitsausbeutung finden tagtäglich in Deutschland statt – in Pflege, Landwirtschaft, fleischverarbeitender Industrie, im Haushalt oder auf dem Bau. Menschenhandel geht oft mit schweren Menschenrechtsverletzungen einher. Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung durch Bettelei, Ausnutzung strafbarer Handlungen oder die rechtswidrige Organentnahme stellen Straftatbestände dar. Betroffene benötigen dringend einen verbesserten Zugang zu Schutz und wirksamer Unterstützung. Ein Gespräch mit Naile Tanış, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte, über das Geschäftsmodell Menschenhandel und wie Betroffene von Arbeitsausbeutung besser geschützt werden können.

„Arbeitsausbeutung ist ein risikoloses Geschäft“ ist oft zu hören. Was steckt dahinter?

Naile Tanış: Die Schicksale von Arbeiter*innen in der Fleischwirtschaft, in der Landwirtschaft, in der häuslichen Pflege, im Baugewerbe und aktuell auch in der Paketbranche werden spätestens seit der Covid-19-Pandemie stärker wahrgenommen. Lange Zeit konnten sich abseits der Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Politik Modelle entwickeln, deren Grundlage Arbeitsausbeutung ist. Das heißt, der Gewinn ausbeuterischer Arbeitgeber*innen wird zum Teil mit Arbeitsrechts- und oft auch Menschenrechtsverletzungen erwirtschaftet. Die aufenthaltsrechtliche Abhängigkeit von Arbeitgeber*innen, fehlende Sprach- und Rechtskenntnisse, fehlende Beweismittel sowie ein erschwerter Zugang zu Beratung führen zu einer strukturellen Unterlegenheit der Betroffenen. Daher können sie sich kaum rechtlich wehren. Das Risiko für die Arbeitgeber*innen ist daher relativ gering.

Aber gesetzlich hat sich doch eine Menge getan …

Tanış: In den letzten zehn Jahren gab es zahlreiche Gesetzesänderungen, die ausbeuterische Arbeitsbedingungen verhindern sollen wie beispielsweise der gesetzliche Mindestlohn, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, die Reformierung der Straftatbestände, das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Ob diese politischen Maßnahmen und Gesetze die gewünschte Wirkung erzielen, ist unklar. Eine Evaluation der neuen Strafrechtsparagraphen zeigt Defizite in der Anwendbarkeit dieser Normen. Dies deckt sich mit Aussagen von Mitarbeitenden aus den Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und für Arbeitsrecht, die insbesondere eine fehlende Rechtsdurchsetzung bemängeln.

Wer ist besonders von Arbeitsausbeutung betroffen?

Tanış: Migrant*innen sind besonders häufig von Arbeitsausbeutung oder Menschenhandel zur Arbeitsausbeutung betroffen. Kein Wirtschaftszweig ist immun gegen Ausbeutung. Gleichzeitig gibt es Branchen, in denen die Wahrscheinlichkeit höher ist, in ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse zu geraten. Das betrifft Beschäftigungen, die keine formelle Ausbildung oder Sprachkenntnisse erfordern. Einige dieser Beschäftigungen wie beispielsweise im Bauhandwerk oder im Straßentransport werden überwiegend von Männern ausgeübt. Daher wird oft angenommen, dass die typischen Betroffenen von Arbeitsausbeutung Männer sind. Doch die Zahlen von arbeitsrechtlichen Beratungsstellen wie Faire Mobilität zeigen, dass viele Frauen Beratung suchen: im Jahr 2022 fanden nahezu 40 Prozent der Beratungen mit Frauen statt.

Können Sie den Umfang beziffern?

Tanış: Der Umfang von Arbeitsausbeutung ist nur schwer zu beziffern. Zum einen geben sich Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung häufig nicht zu erkennen. Zum anderen stehen die Strafverfolgungsbehörden vor großen Hürden, da der Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen für die Strafverfolgungsbehörden oft schwierig ist. Dies führt im Ergebnis zu einem sehr kleinen Hellfeld im Bereich der Arbeitsausbeutung. Wir müssen aber von einem großen Dunkelfeld ausgehen.

Das aktuelle Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamts zeigt, dass im Jahr 2022 bundesweit nur 34 Verfahren wegen Menschenhandel, Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft abgeschlossen wurden. Im Bereich der sexuellen Ausbeutung waren es zehnmal so viele. Allerdings ist die Zahl der Betroffenen mit über 1.000 Personen aufgrund einiger Großverfahren so hoch. Ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren.

Welche politischen Maßnahmen können Arbeitsausbeutung verhindern?

Tanış: Eine wichtige Maßnahme ist Sensibilisierung der Beamt*innen und regelmäßige Schulungen, damit sie eine größere Sicherheit in der Anwendung der Rechtsinstrumente gewinnen. Hier leisten die Verbände wie die Servicestelle gegen Zwangsarbeit sowie der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. bereits wichtige Arbeit.

Darüber hinaus erarbeitet die Bundesregierung derzeit zwei Nationale Aktionspläne. Der Nationale Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels soll sich mit allen Ausbeutungsformen des Menschenhandels befassen. Der Nationale Aktionsplan gegen Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung will den Fokus präventiv auf die Veränderung von wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen legen, die bisher zu einem erhöhten Risiko von Arbeitsausbeutung beitragen. Hier gilt es, arbeitsrechtliche Regulierungslücken zu schließen, die unterhalb der Schwelle des Strafrechts liegen. Beide Aktionspläne sollen sich in ihren Maßnahmen ergänzen. Von der Umsetzung dieser Aktionspläne erhoffen wir uns, dass sich die Situation der Betroffenen grundlegend verbessert.

Was können Betroffene von Arbeitsausbeutung auch selbst unternehmen, um ihre Situation zu ändern?

Tanış: Betroffene wehren und organisieren sich, oft ohne, dass Außenstehende Notiz davon nehmen. Deshalb müssen wir auch Handlungsmöglichkeiten und das Unterstützungssystem für Betroffene stärken. Die Finanzierung von Fachberatungsstellen ist hier zentral. Zudem sollten Betroffene von Menschenhandel nicht wegen Straftaten verfolgt oder belangt werden, die sie im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen haben. Notwendig wäre eine bindende Vorschrift in der Strafprozessordnung, dass solche Strafverfahren tatsächlich und zügig eingestellt werden. Bisher liegt die Entscheidung über die Einstellung im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden.

Eine Sache liegt mir besonders am Herzen: Die Betroffenen müssen einen leichteren Zugang zu Entschädigung erhalten. Dies kann gelingen durch die Sicherung und den Ausbau von Beratungsstellen und durch kürzere und niedrigschwelligere Verfahren, in denen sie ihre Ansprüche geltend machen können.

Welche „Schutzräume“ brauchen die Betroffenen?

Tanış: Betroffene von Arbeitsausbeutung – ebenso wie alle Betroffenen von Menschenhandel – müssen aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit an einem sicheren Ort untergebracht werden. Gerade wenn es um die Entscheidung geht, ob die Betroffenen für ein Ermittlungsverfahren als Zeug*innen zur Verfügung stehen, müssen sie erstmal zur Ruhe kommen können. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn die Betroffenen an einem sicheren Ort untergebracht sind, der den mutmaßlichen Täter*innen unbekannt ist.

Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel beschäftigt sich in diesem Jahr schwerpunktmäßig mit dem Thema Arbeitsausbeutung. Was bedeutet das konkret?

Tanış: Wir werden uns in diesem Jahr intensiv mit der problematischen Unterbringungssituation für Betroffene von Arbeitsausbeutung beschäftigen. Wir wollen wissen, wie Deutschland die Vorgaben aus der Menschenhandelskonvention des Europarats (Artikel 12) und aus der EU-Menschenhandelsrichtlinie (Artikel 11) umsetzt. Dafür führen wir eine Interviewstudie mit Fachberater*innen und Vertreter*innen von Landesbehörden im In- und Ausland durch. Ziel ist es, auf Änderungsbedarfe aufmerksam zu machen und Handlungsoptionen für die Politik zu identifizieren. Die Studie wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres veröffentlicht. Wir werden zudem in diesem Jahr zum ersten Mal einen Periodischen Bericht veröffentlichen, der die verfügbaren Daten zu Menschenhandel insgesamt in Deutschland analysiert und bewertet.

Video: Menschenrechte im Fokus – Menschenhandel

Menschenhandel geht mit schweren Menschenrechtsverletzungen einher. Was nötig ist, damit Betroffene von Menschenhandel unterstützt werden und Menschenhandel keine Chance hat, erklärt Naile Tanış in diesem Video aus unserer Reihe „Menschenrechte im Fokus".

Link zum Video in Deutscher Gebärdensprache

Menschenhandel in Zahlen

Verlässliche Zahlen zu Menschenhandel sind wegen der vielfältigen Erscheinungsformen und des großen Dunkelfelds schwer zu nennen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) spricht von 25 bis 27 Millionen Betroffenen weltweit. Für Deutschland geht das Bundeskriminalamt (BKA) von einem großen Dunkelfeld aus. Das jährlich erscheinende „Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung“ des BKA beschreibt Entwicklungen bei abgeschlossenen Ermittlungsverfahren – 2021 waren es insgesamt 510 Verfahren. Fälle von Menschenhandel, die den Behörden gar nicht bekannt werden, oder deren Ermittlungen nicht abgeschlossen sind, sind dabei nicht erfasst.

Ansprechpartner*in

Naile Tanış trägt ihre Haare nach hinten gebunden. Sie trägt eine weiße Bluse.
© DIMR/A. Illing

Naile Tanış

Leitung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel

Telefon: 030 259 359 – 306

E-Mail: Tanis(at)institut-fuer-menschenrechte.de

Kurzbiografie Naile Tanış

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