Europarat: Menschenrechtsabkommen
  • Umsetzung der Menschenhandelskonvention in Deutschland

Ratifikation und länderspezifische Überprüfung

Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen des Europarates zu Bekämpfung des Menschenhandels (No. 197) am 28. Juni 2012 ratifiziert. Das Übereinkommen trat am 01. April 2013 in Kraft.

Mit Inkrafttreten des Übereinkommens verpflichtet sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen, das Übereinkommen umzusetzen und Menschenhandel zu bekämpfen und Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten.

Bisher hat die Expert*innengruppe GRETA zwei Berichte (2015 und 2019) zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates veröffentlicht. Der dritte Evaluationsbesuch in Deutschland fand im Mai 2023 statt. Der anschließende Bericht wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 veröffentlicht. Die Expert*innengruppe besuchte in diesem Zusammenhang die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Mai 2023.

Erster Bericht des Expert*innengremiums GRETA zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland

Die erste Bewertung des Expert*innengremiums GRETA zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch Deutschland fand in den Jahren 2014-2015 statt. Nach Erhalt der Antwort Deutschlands auf den ersten Fragebogen von GRETA am 19. Mai 2014 wurde ein Länderbesuch vom 13. bis 20. Juni 2014 organisiert. Der Entwurf des Berichts über Deutschland wurde auf der 21. Sitzung von GRETA (17-21. November 2014) angenommen und den deutschen Behörden am 05. Dezember 2014 zur Stellungnahme übermittelt. Nach Erhalt der Kommentare am 20. Februar 2015 wurde der endgültige Bericht auf der 22. Sitzung von GRETA (16.-20. März 2015) verabschiedet. Dieser wurde am 03. Juni 2015 veröffentlicht. Der Bericht wurde an den  Ausschuss der Vertragsparteien übermittel. Der Ausschus hat seine Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention durch Deutschland am 15. Juni 2015 veröffentlicht.

Zweiter Bericht des Expert*innengremiums GRETA zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland

Am 05. September 2017 startete GRETA die zweite Evaluierungsrunde zur Umsetzung des Übereinkommens in Bezug auf Deutschland in Form der  Übersendung des Fragebogens an die deutschen Behörden. Nach Erhalt der Antwort Deutschlands auf den zweiten Fragebogen von GRETA am 05. Februar 2018 fand  ein Länderbesuch vom 04. bis 08. Juni 2018 in Deutschland statt. Der Entwurf des Berichts über Deutschland wurde auf der 33. Sitzung von GRETA (03.-07. Dezember 2018) angenommen und den deutschen Behörden am 09. Januar 2019 zur Stellungnahme übermittelt. Nach Erhalt der Kommentare am 08. März 2019 wurde der endgültige Bericht auf der 34. Sitzung von GRETA (18.-22. März 2019) verabschiedet. Dieser wurde am 20. Juni 2019 veröffentlicht. Der Bericht wurde an den  Ausschuss der Vertragsparteien übermittel. Der Ausschus hat seine Empfehlungen zur Umsetzung der Konvention durch Deutschland am 18. Oktober 2019 veröffentlicht.

Dritter Bericht des Expert*innengremiums GRETA zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland

Am 28. Februar 2023 startete GRETA die dritte Evaluierungsrunde zur Umsetzung des Übereinkommens in Bezug auf Deutschland durch Übersendungdes Fragebogens an die deutschen Behörden. Nach Erhalt der Antwort Deutschlands auf den dritten Fragebogen von GRETA am 01. März 2023 wurde ein Länderbesuch der Expert*innengruppe GRETA im Mai 2023durchgeführt. . Die Expert*innengruppe besuchte auch die Berichterstattungsstelle Menschenhandel am Deutschen Institut für Menschenrechte. Der Entwurf des Berichts über Deutschland soll auf der 48. Sitzung von GRETA untersucht und der der endgültige Bericht auf der 49. Sitzung von GRETA verabschiedet werden.

Vierte Evaluationsrunde des Expert*innengremiums GRETA zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels in Deutschland

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