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Partizipation gewährleisten – eine Aufgabe für Staat und Politik

Allgemeine Bemerkung Nr. 7 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen haben das Recht, an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen mitzuwirken. Das vorliegende Papier informiert darüber, wie der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen dieses Partizipationsgebot versteht und welche Handlungsempfehlungen er daraus ableitet.

Nicht gedruckt erhältlich

Autor*in: Alina Datz, Dr. Leander Palleit
Themen: Rechte von Menschen mit Behinderungen
Herausgeber*in: Deutsches Institut für Menschenrechte

Größe: (PDF, 70 KB)
ISSN: 2509-9493 (PDF)
URN: urn:nbn:de:0168-ssoar-63934-5
Seiten: 4
Erschienen: 06/2019

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