Nationaler Verweismechanismus

Kooperationsdokumente auf Bundesebene

Derzeit liegen der Berichterstattungsstelle fünf zentrale Dokumente vor, von denen zwei bundesweite Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Behörden, zivilgesellschaftlichen Beratungsnetzwerken und Dachverbänden beinhalten und drei andere diese Zusammenarbeit regeln. Alle fünf Dokumente werden im Folgenden chronologisch aufgelistet und kurz vorgestellt:

Kooperationskonzept für die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen und Polizei (2007)

Das erste Kooperationskonzept „Kooperationskonzept für die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen und Polizei für den Schutz von Opferzeugen/innen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ für die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen und Polizei wurde im Jahr 1999 im Rahmen der damaligen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel (heute: BLAG Menschenhandel) für den Schutz von Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung erarbeitet. Dabei ging es zunächst vordergründig um den Schutz von betroffenen Zeug*innen, die nicht in das gesetzlich verankerte Zeug*innenschutzprogramm aufgenommen werden konnten oder wollten. Zu diesem Zeitpunkt war die Regelung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und Fachberatungsstellen innovativ. Das Konzept wurde in verschiedenen Bundesländern zum Modell für die Aus- und Überarbeitung von eigenen länderspezifischen Kooperationsdokumenten. Im Jahr 2007 wurde es weiterentwickelt und durch das „Kooperationskonzept für die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen und Polizei für den Schutz von Opferzeugen/innen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“1 ersetzt. Diese Fortschreibung des ersten Kooperationskonzepts diente ebenso bundesweit als Vorlage zur Entwicklung neuer bzw. Überarbeitung bestehender Konzepte der einzelnen Bundesländer. 

Das 15seitige Konzept  

  • definiert Zielsetzung, Adressat*innen des Konzepts und Zielgruppe,  

  • stellt die Problemstellung aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden und der FBS sowie ihr gemeinsames Grundverständnis dar, 

  • skizziert notwendige strukturelle Organisationsaufgaben2 und  

  • beschreibt die Ablauforganisation in der Praxis3

Die BLAG MH empfiehlt, alle Kooperationskonzepte regelmäßig und in einem bestimmten zeitlichen Turnus zu evaluieren sowie Clearingstellen einzurichten, die bei Problemen in der Praxis zwischen den Kooperationspartner*innen einzuberufen wären.

Miteinander statt nebeneinander! - Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ (2018)

Das Bundeskooperationskonzept4 „Miteinander statt nebeneinander! – Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ – Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Jugendamt, Polizei, Fachberatungsstellen und weiteren Akteuren zur Identifizierung und zum Schutz von Kindern als Opfer von Menschenhandel“ wurde im Auftrag des BMFSFJ5 durch Dr. Dorothea Czarnecki, für ECPAT Deutschland e.V., in Zusammenarbeit mit dem KOK e.V. erarbeitet. Die Empfehlungen sind das Ergebnis eines intensiven Konsultationsprozesses mit Expert*innen aus Jugendämtern, Polizei, Staatsanwaltschaft, FBS, dem BAMF, dem Gesundheitsbereich und weiteren Fachleuten aus Bund und Ländern. Es wurde im Juni 2018 veröffentlicht.  

Das 60-seitige Konzept versteht sich als bundesweite Empfehlung zur Entwicklung neuer bzw. der Erweiterung bestehender Kooperationsmechanismen der Bundesländer. Es beinhaltet definitorische Abgrenzungen, rechtliche und politische Rahmenbedingungen, die Zielsetzung eines Kooperationskonzepts auf der Ebene von Bundesländern, den Weg zum Kooperationsmechanismus6, Hinweise zum Informationsaustausch und Datenschutz, Rahmenbedingungen und Anhänge (Indikatorenliste und Kontaktdaten/Servicestellen). Das BMFSFJ fördert ECPAT Deutschland e.V. seit 2019 zur Verbreitung des Kooperationskonzeptes und deren Umsetzung. Dies erfolgt über Konferenzen, Schulungen und Workshops. Schriftliche Kooperationsvereinbarungen in den Bundesländern wurden bisher nicht unterzeichnet.

Rahmenvereinbarung zwischen dem BMF, dem BMAS und dem DGB (2021)

Die Rahmenvereinbarung „Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Deutschen Gewerkschaftsbund zur Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung und den Beratungsstellen für ausländische Beschäftigte von Faire Mobilität und von Faire Integration sowie der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel“, die zwischen BMF, BMAS und DGB geschlossen wurde, bezieht sich auf die Zusammenarbeit zwischen FKS, den vom BMAS geförderten Beratungsstellen (Faire Mobilität und Faire Integration) und der Servicestelle. Sie trat im Juli 2021 in Kraft. 

Sie beschreibt die Zuständigkeiten, die Arbeit der Akteure und Aspekte der Zusammenarbeit. Die Zusammenarbeit soll grundsätzlich über die gegenseitige Teilnahme an Veranstaltungen und andere Treffen sowie über mögliche Hospitanzen erfolgen. Darüber hinaus soll es regelmäßige Austausche zu aktuellen Entwicklungen geben. In möglichen Verdachtsfällen von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit soll die FKS an die entsprechenden Beratungsstellen verweisen. 

Kooperationsvereinbarung: Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den arbeitsrechtlichen Fachberatungsstellen (2022)

Die im Februar 2022 in Kraft getretene 20-seitige Kooperationsvereinbarung „Kooperationsvereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und den arbeitsrechtlichen Fachberatungsstellen für ausländische Beschäftigte“ ist als Grundlage für eine bundeseinheitliche und verlässliche Praxis der Zusammenarbeit zwischen FKS (den Hauptzollämtern) und den arbeitsrechtlichen Fachberatungsstellen für ausländische Beschäftigte auf Länderebene gedacht. Sie beschreibt die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit in Übereinstimmung mit der Rahmenvereinbarung. Mit Bezug auf den Bereich der Straftatbestände Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit verweist die Kooperationsvereinbarung auf die Einzelheiten der spezifischen Kooperationsvereinbarungen auf Landesebene. Im Anhang finden sich eine Liste mit Kontaktdaten der Fachberatungsstellen und eine Liste mit Kontaktdaten der Hauptzollämter. Die Kooperation soll in regelmäßigen zeitlichen Abständen evaluiert werden.

Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundespolizei und dem KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.

Die vierseitige Kooperationsvereinbarung7 „Kooperationsvereinbarung zwischen der Bundespolizei und dem KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.“ ist im Juli 2022 geschlossen worden und beschreibt die Zusammenarbeit von Bundespolizei und KOK e.V. in elf Punkten. Sie dient den Kooperationspartnern als Ausgangspunkt für die jeweilige Ausgestaltung der Kooperation und Zusammenarbeit auf regionaler und örtlicher Ebene. Zentrale Inhalte bilden die Information von Betroffenen durch die Bundespolizei über die Hilfeleistungen der im KOK e.V. vereinten Organisationen und FBS, die frühzeitige Einbindung der FBS, die Zusammenarbeit bezüglich sicherheitsrelevanter Entwicklungen für Betroffene und Berater*innen und bezüglich der Aus- und Fortbildung, der gegenseitige Informationsaustausch über Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und Veranstaltungen. Evaluierungen sollen anlassbezogen, spätestens jedoch nach einem Jahr nach Inkrafttreten erfolgen. 

Anzumerken ist, dass spezialisierte FBS unter dem Dach des KOK e.V. für die Unterstützung von Betroffenen gemeinsame Standards und Grundsätze festgelegt haben, die in Schulungsmaterialien und einem Handbuch zur Sicherstellung der Qualität der Leistungen8 zusammengestellt sind. Mitunter wird in aktuellen Kooperationsdokumenten auf die dort beschriebenen Standards Bezug genommen.9

Fußnoten

1 Kooperationskonzept für die Zusammenarbeit von Fachberatungsstellen und Polizei für den Schutz von Opferzeugen/innen von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Hrsg. BMFSFJ, November 2007; abrufbar unter: www.bmfsfj.de/resource/blob/80716/dcd4d0c9c868c579144316c9a668b010/gewalt-kooperationskonzept-data.pdf.

2 Genannt sind die Einrichtung von Sachbereichen bei den Polizeien der Länder, die für die Einleitung und Koordination von Schutzmaßnahmen zuständig sind, die Einrichtung und Förderung qualifizierter unabhängiger Fachberatungsstellen zur Betreuung Betroffener in allen Bundesländern, die Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Ausbildungskonzepten und die kontinuierliche Zusammenarbeit.

3 Beschrieben sind Entscheidungskriterien, Einbindung der Staatsanwaltschaft, Entscheidungskompetenz für die Schutzmaßnahmen, Einbindung der Fachberatungsstellen, Maßnahmen der Polizei und der Fachberatungsstellen und der Informationsaustausch zwischen Fachberatungsstellen und Polizei.

4 Das Bundeskooperationskonzept ist abrufbar unter: www.bmfsfj.de/resource/blob/129878/558a1d7b8973aa96ae9d43f5598abaf1/bundeskooperationskonzept-gegen-menschenhandel-data.pdf.

5 https://bkk.ecpat.de/

6 Hier geht das Bundeskooperationskonzept auf folgende Punkte ein: Kooperationspartner*innen und ihre Zuständigkeiten, Opferrechte, Handlungsorientierungen für einzelne Akteure nebst Tipps und Hinweisen und Kooperationswege.

7 Abrufbar unter: www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2022/07/220729-kok-1-file.pdf;

8 www.kok-gegen-menschenhandel.de/kok-informiert/news/detail/2-aktualisierte-auflage-des-kok-qualitaetshandbuchs.

9 Vgl. S. 38, https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gegen_Gewalt_an_Frauen/Leitfaden-Bekaempfung-Menschenhandel-BW_barrierefrei.pdf.

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