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Herzlich Willkommen auf der Website "aktiv-gegen-diskriminierung.de" des Projektes "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände"!

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Projekt

Das Projekt

Mit dem Projekt "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" soll der Diskriminierungsschutz in Deutschland durch Verbände gestärkt und eine menschenrechtliche Kultur der Chancengleichheit gefördert werden. Ziel ist es, Verbände für den Diskriminierungsschutz zu sensibilisieren, ihr Selbstverständnis in diesem Bereich zu fördern und zur Entwicklung entsprechender verbandsinterner Maßnahmen beizutragen. Insbesondere soll die Handlungskompetenz von Verbänden gestärkt werden, sich gezielt in Gerichts- und Beschwerdeverfahren für Diskriminierungsschutz einzusetzen.

Das Projekt verfolgt dabei einen horizontalen Ansatz. Das bedeutet, dass es sich gleichermaßen mit dem Schutz vor rassistischen Diskriminierungen wie vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität oder Orientierung, des Alters, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung beschäftigt.

Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt, seit Anfang 2009 am Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert. Projektkoordinatorinnen sind Dr. Nina Althoff und Sera Choi.

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Hintergrund

Hintergrund

Wer einen nicht deutsch klingenden Namen hat, ist bei der Wohnungssuche oder bei Bewerbungen oft im Nachteil. Für Menschen mit Behinderungen ist der Restaurantbesuch immer noch mit Hindernissen verbunden. Ältere Menschen erhalten häufig keine Versicherungen oder Kredite. Und Mobbing ist für viele Lesben, Schwule und Transgender Teil ihres Alltags.

In Deutschland werden Menschen aus unterschiedlichen Gründen diskriminiert. Sie davor zu schützen ist eine zentrale Aufgabe von Staat und Gesellschaft. Verbände spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie können Betroffene über ihre Rechte aufklären, sie zum Gericht begleiten und dort vertreten sowie eigenständige Verbandsklagen erheben.

Diskriminierte Menschen ziehen in der Regel nicht alleine vor Gericht um ihre Rechte durchzusetzen, denn das erfordert Fachwissen, Zeit, Geld und hohe Motivation sowie Durchhaltevermögen. Verbände können sie unterstützen und außerdem mit Musterklagen weit reichende Veränderungen erzielen: Mitarbeitende an Gerichten und in Behörden werden für Fragen der Diskriminierung sensibilisiert, Gesetzesänderungen angestoßen und eine gesamtgesellschaftliche Kultur der Chancengleichheit wird gefördert.

Bislang nutzen nur wenige Verbände ihre Möglichkeiten, sich in Gerichts- und Beschwerdeverfahren für den Diskriminierungsschutz einzusetzen. Insgesamt ist der gesellschaftspolitische Auftrag des Diskriminierungsschutzes für deutsche Verbände noch relativ neu.

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Angebote

Angebote des Projektes

Das Projekt setzt an diesem Punkt an und unterstützt Verbände durch Beratung und Schulung. Die Projektkoordinatorinnen informieren über die Rechte und Handlungsmöglichkeiten für Verbände in Gerichts- und Beschwerdeverfahren und erarbeiten gemeinsam mit den Verbänden Lösungen, die verbandsintern umgesetzt werden können. Die bundesweiten Seminare für Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Beratungsstellen finden verbandsintern oder als offene Schulungsangebote statt. Dabei werden praxisorientiertes Wissen, konkrete Handlungsanleitungen und Umsetzungsstrategien vermittelt. Mit verbandsübergreifendenen Follow-Up-Veranstaltungen sollen der Erfahrungsaustausch, die Vernetzung und Zusammenarbeit gefördert werden. 2011 sollen zudem Handreichungen herausgegeben und die Website erweitert werden.

Neben der innerverbandlichen Förderung einer menschenrechtlichen Antidiskriminierungskultur können die Beratungen und Fortbildungen je nach Zielgruppe und Arbeitsschwerpunkt insbesondere folgende Themen behandeln:

  • Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Das AGG gibt Verbänden die Möglichkeit, von Diskriminierung betroffene Menschen rechtlich zu beraten und ihnen in mündlichen Gerichtsverhandlungen beizustehen. Darüber hinaus können Verbände ein so genanntes Vorabentscheidungsverfahren zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anregen und bei diskriminierenden Geschäftsbedingungen eine Verbraucherschutzklage einreichen.
  • Verfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX): Nach dem BGG können Verbände Gerichtsprozesse anstelle von Betroffenen führen. Sie können darüber hinaus mit einer eigenständigen Verbandsklage Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen einklagen.
  • Internationale Verfahren, Menschenrechtsschutzsystem der Vereinten Nationen (UN) und des Europarates: Verbände können Betroffene vor einem UN-Fachausschuss oder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vertreten. Sie können Parallelberichte schreiben, die in Staatenberichtsverfahren an die UN-Fachausschüsse gehen oder im Rahmen weiterer Überwachungsmechanismen der UN Berücksichtigung finden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, ein Untersuchungsverfahren durch einen UN-Fachausschuss anzustoßen.


Weitere Informationen zu den Verbandsinstrumenten in Gerichts- und Beschwerdeverfahren finden Sie unter Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Verbände und Grundlagen.

Seit Anfang März 2011 können Sie sich als Mitglied eines Verbands darüber hinaus für den geschlossenen Mitgliederbereich dieser Website registrieren. Hier können Sie ein eigenes Mitgliedsprofil erstellen, andere Mitglieder suchen und mit ihnen in Kontakt treten. Es besteht die Möglichkeit sich weiter zu informieren, im Forum an wechselnden Diskussionen zu beteiligen und mit anderen Mitgliedern auszutauschen.

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Zielgruppen

Zielgruppen

Die Angebote richten sich an Mitarbeitende aus der Beratung, aus den Fachbereichen sowie aus der Leitungsebene, etwa in

  • Antidiskriminierungsverbänden,
  • Selbstorganisationen aus den Bereichen Migration und Rassismus, Behinderung, Religion, Gender, sexuelle Identität, Jugend und Senioren,
  • Wohlfahrts- und Sozialverbänden,
  • Verbraucherschutz- und Mieterverbänden,
  • Gewerkschaften sowie
  • Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden.

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Termine

Termine

Die Termine unserer Seminare und Schulungen finden Sie im Menüpunkt Veranstaltungen auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte.   

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Kontakt

Kontakt

Bei Fragen zu den Fortbildungs- und Beratungsangeboten beraten Sie die Projektkoordinatorinnen Sera Choi und Nina Althoff gerne.

Dr. Nina Althoff
Projektkoordinatorin
Tel.: 030 25 93 59 - 40
E-Mail: althoff@institut-fuer-menschenrechte.de

Sera Choi, M.A.
Projektkoordinatorin
Tel.: 030 25 93 59 - 413
E-Mail: choi@institut-fuer-menschenrechte.de

Flyer des Projekts Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände (PDF, 444 KB

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Hinweis

Hinweis

Das Projekt beinhaltet nicht die Befugnis, Beschwerden entgegenzunehmen oder rechtsberatende Unterstützung in Einzelfällen zu leisten. Einzelfallbezogene Anfragen können wir daher leider nicht bearbeiten.

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Das Deutsche Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde auf einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 am 8. März 2001 als eingetragener Verein gegründet. Es ist als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution entsprechend den "Pariser Prinzipien" der Vereinten Nationen von 1993 akkreditiert (A-Status). Das Institut trägt durch angewandte Forschung, Politikberatung, Fachgespräche, Konferenzen sowie Menschenrechtsbildung im Inland zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte bei. Die öffentlich zugängliche Bibliothek des Instituts bietet neuere Forschungsliteratur und Zeitschriften zum Thema Menschenrechte.  

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Kontakt

Dr. Nina Althoff
Tel.: 030 25 93 59 - 40
E-Mail: althoff@institut-fuer-menschenrechte.de

Sera Choi, M.A.
Tel.: 030 25 93 59 - 413
E-Mail: choi@institut-fuer-menschenrechte.de